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Vertragsmanagement
bei Infrastrukturgrossprojekten
Bei Bauprojekten von Infrastrukturgroßprojekten werden seitens des Auftraggebers Dienstleister zum Managen von Terminen, Kosten und Qualität bestellt. Darüber hinaus ist die Koordination aller Projektbeteiligten ein wesentlicher Part der Auftraggebervertreter. Das Vertragsmanagement vereint ebendiese Dienstleistungen: Kosten- und Zeitmanagement sowie Koordination aller Beteiligten.
Von Beginn an dabei
Das Vertragsmanagement ist ein Bindeglied zwischen dem Auftraggeber und der Örtlichen Bauaufsicht . Es ist ein Instrument zur Kontrolle der Kosten, Zeit und Qualität, ebenso wie zur Überwachung der Leistungen der Örtlichen Bauaufsicht . Das Team wird bereits vor Beauftragung der Hauptbauleistungen eines Bauprojekts bestellt, um bereits vorab die finalen Ausschreibungsunterlagen der Hauptbauleistungen zu prüfen, bzw. um bei Bietergesprächen vor der Vergabe der Bauleistungen mitzuwirken.
Der Bauvertrag als Basis
Das Grundwerkzeug ist der Bauvertrag. Für die Mitarbeiter des Vertragsmanagements ist es von großer Wichtigkeit, das Vertragskonvolut einem genauen Studium zu unterziehen. Abstimmungen und Erläuterungen mit den Projektbeteiligten erfolgen in Bauvertragsbesprechungen, die seitens des Vertragsmanagements geführt werden. Das Anti-Claim-Management sowie die Fortschreibung des Bauvertrags zählen ebenso zu den Agenden des Vertragsmanagements.
Zeit ist Geld
Wesentliche Aufgabenbereiche für das Vertragsmanagement sind die Terminverfolgung und Terminplanung. Dabei ist laufend der Vergleich der tatsächlichen Termine mit der vertraglich prognostizierten Zeitschiene zu erstellen. Bei festgestellten Abweichungen hat eine Prüfung der Auswirkung zu erfolgen, die somit entscheidend für den weiteren Projektverlauf ist.
Mit uns können Sie rechnen
Ein weiterer Aufgabenbereich des Vertragsmanagements ist die Abrechnung der Kosten. Dabei zählt neben der eigentlichen Koordination der Bauleitungsabrechung auch die Mitwirkung in der Kontrolle der Abrechnung selbst. Hierbei sind unter anderem die Abrechnungsunterlagen der ÖBA zu prüfen und die Verfolgung der Korrekturen von Baurechnungen.
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